Informationspflichten nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023

Informationen zum Netzgebiet

Mit der Betriebsführung der Oebisfelder Wasser und Abwasser GmbH ist die LSW Netz GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg beauftragt. Somit ist die LSW für die Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der OeWA verantwortlich.

Die LSW versorgt zudem weite Teile der Stadt Wolfsburg, die Ortschaft Bokensdorf im Landkreis Gifhorn sowie im Harzvorland die Gemeinden Schladen-Werla und teilweise Elm-Asse direkt mit Trinkwasser. Des Weiteren wird in Wolfsburg Trinkwasser an die Volkswagen Kraftwerk GmbH abgegeben, welches von der Harzwasserwerke GmbH bezogen wird.

Wassergewinnung/-aufbereitung (Aufbereitungs-/Desinfektionsstoffe) sowie Beschaffenheit des Oebisfelder Trinkwassers

Das Trinkwasser für ca. 7.000 Einwohner in Stadt Oebisfelde und Ortsteile wird durch ein Grundwasserwerk in Oebisfelde gewonnen und von dort in das Versorgungsnetz eingespeist. Das Einzugsgebiet umfasst insgesamt rund 1.000 ha, welches als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist. Das Grundwasser wird aus ca. 35 m tiefen Brunnen gefördert und primär durch Be-/Entlüftung sowie Filtration zu Trinkwasser aufbereitet. Hauptsächlich werden dabei natürliche, aber technologisch störende Stoffe (Eisen, Mangan) entfernt. Zur Enthärtung des Grundwassers kommt eine Membranfilteranlage zum Einsatz. Dabei wird vor den Membranfiltern Kohlenstoffdioxid beigemischt und nach der Filterstrecke auf den geforderten PH-Wert eingestellt.

Anthropogene Spurenstoffe (z. B. Pestizide, Biozide) wurden bisher nicht im Trinkwasser nachgewiesen. Umfangreiche Schutzmaßnahmen im Einzugsbereich des Wasserwerks sollen die Wasserqualität auch für die Zukunft gewährleisten. Das Grundwasser aus den einzelnen Förderbrunnen weist gewisse natürliche Unterschiede und Schwankungen auf. Somit können sich auch im Jahresverlauf im üblichen Rahmen variierende Wasserqualitäten ergeben.

Das Trinkwasser aus dem Wasserwerk ist dem Härtebereich „mittel“ zuzuordnen. Im Regelbetrieb des Wasserwerks wird ein Härtegrad von 9°dH (Härtebereich mittel) in das Trinkwassernetz abgegeben. Bei Wartungen und Instandsetzungen von Anlagenteilen kann zeitweise die Wasserhärte geringfügigen Schwankungen unterliegen. Diese sind jedoch gesundheitlich unbedenklich und technologisch in der Regel vernachlässigbar. Das von uns gelieferte Trinkwasser entspricht allen Qualitätsvorgaben der TrinkwV und gilt als nitratarm (weniger als 1 mg/l / Grenzwert 50 mg/l)).

 

Eingesetzte Aufbereitungsstoffe und Verwendungszwecke gemäß § 20 TrinkwV:

Wasserwerk

Aufbereitungsstoff

Verwendungszweck

Oebisfelde

Luft

Oxidation, Sauerstoffanreicherung, Austrag von Kohlenstoffdioxid (Entsäuerung)

Quarzsand und Quarzkies

 

Filtration zur Entfernung von Partikeln, Eisen und Mangan

Kohlenstoffdioxid

 

Desinfektion der Membranfilter mit anschließendem Austrag von Kohlenstoffdioxid (Entsäuerung)

 

Informationen Untersuchungsergebnissen und -häufigkeit

Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel. Die Grundlage dafür ist die Trinkwasserverordnung. In ihr ist die Probenhäufigkeit und der Probenumfang festgelegt. Zusätzlich erfolgt eine Abstimmung zu den Örtlichkeiten der Probenahme mit dem Gesundheitsamt. Um auf Nummer Sicher zu gehen, erfolgt die Probenahme nur von autorisierten und zertifizierten Probenehmern und wird in einem akkreditierten Labor ausgewertet. Es wird unterschieden in routinemäßige – A – Proben, bei denen das Trinkwasser auf mikrobiologische Parameter untersucht wird und in periodische – B – Proben, bei denen zusätzlich noch chemische Parameter ausgewertet werden. Neben diesen regelmäßigen Netzproben entnimmt das Gesundheitsamt Landkreis Börde allen neu erstellten Leitungen Trinkwasserproben, bevor diese in das Trinkwassernetz eingebunden werden. Außerdem wird jeder öffentliche oder „halböffentliche“ Trinkwasserhausanschluss, der neu ans Netz angeschlossen werden soll, mikrobiologisch untersucht.  Aufgrund unserer Abgabemenge von rund 300.000 m³ Trinkwasser entnehmen wir jährlich 8 A Proben und 5 B Proben an 5 über das Gesamtnetz verteilte Orte. Des Weiteren kontrollieren wir die Wasserqualität unserer Entnahmebrunnen sowie Grundwassermessstellen nach den gesetzlichen Anforderungen. Die Einhaltung der geforderten Parameter und damit die Belieferung unserer Kunden mit dem Lebensmittel Trinkwasser in einwandfreier Qualität hat für uns oberste Priorität. Sollte es dennoch einmal zu Grenzwertüberschreitungen kommen, ist über einen mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Maßnahmenplan das Vorgehen geregelt.

Informationen zu Effizienz- und Wasserverlustzahlen

Einwandfreies Trinkwasser zu jeder Zeit in ausreichender Menge und mit ausreichendem Druck zu liefern, ist unsere Kernaufgabe. Wir verstehen Trinkwasser als Ressource und gehen dementsprechend damit um. Unser Anspruch ist das Wasser möglichst ohne Verluste an unsere Kunden abzugeben. Entsprechend stellen wir uns permanent den Herausforderungen und weisen jährlich den Wasserverlustindex in Anlehnung an das Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) aus. Fachspezifisch wird dieser Faktor als ILI (engl. Infrastructure Leckage Index) beschrieben. Der Index ist dimensionslos und wird als Referenzwert zum Regelwerk oder zu anderen Versorgungsunternehmen genutzt. ILI-Werte geringer 2 bedeuten ein Netz mit geringen Wasserverlusten. Im Netzgebiet Oebisfelde liegt dieser Wert unter 1,0.

Seit 2014 werden regelmäßige Energieaudits durchgeführt. Vorrangig geht es dabei um Reduzierung des Energieeinsatzes in der Wasserförderung und -aufbereitung. Hierbei werden alle Aggregate hinsichtlich ihres Wirkungsgrades überprüft, ggf. ausgetauscht und die Betriebsweisen optimiert. Die Energieeffizienz konnte seither kontinuierlich gesteigert bzw. der Energieeinsatz verringert werden.

Bekanntmachung

Information zur Untersuchungspflicht der Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)

Die Trinkwasserverordnung vom 24.06.2023 fordert zukünftig die Untersuchung auf die „Ewigkeitschemikalien“

- ab 12.01.2026 als Summe PFAS-20, Grenzwert = 0,1 µg/l bzw. 100 ng/l und

- ab 12.01.2028 als Summe PFAS-4, Grenzwert = 0,02 µg/l – bzw. 20 ng/l

Wir haben bereits das Oebisfelder Trinkwasser hinsichtlich Vorhandenseins von PFAS untersucht, es konnten keine Substanzen nachgewiesen werden.

Hier finden Sie Informationen des Umweltbundesamtes zur Untersuchungspflicht der Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS):

https://www.umweltbundesamt.de/tags/pfas

Wichtiger Hinweis zu Bleileitungen

Nach der neuen TrinkwV 2023 hat der Inhaber/Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, diese bis zum Ablauf des 12.1.2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen (§ 17 Abs. 1 TrinkwV). Wir empfehlen, die Hausinstallation auf Vorhandensein von Bleileitungen zu überprüfen, bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Installateur Ihres Vertrauens.

Informationen zu Wassergebrauch und Stagnation

Wasserspartipps für die heiße Zeit - NABU Sachsen-Anhalt

Informationen zu Wasserwirtschaft und Grundwasser

Hier finden Sie Informationen zu Wasserwirtschaft und Grundwasser des Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/wasserversorgung