Rechtsbelehrung

Die Gebühren sind zu den angegebene Terminen an die LSW zu leisten. Einzahlungen sind nur bargeldlos auf die Konten der LSW möglich. Die Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsverfahren eingezogen. Die Einlegung einer Klage entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung.

Alle Rückfragen und Widersprüche zu Ihren Gebühren sind deshalb an die Stadt Oebisfelde-Weferlingen zu richten. Die Gebühren sind in der jeweils gültigen Fassung der Schmutzwasserabgabensatzung der Stadt Oebisfelde-Weferlingen festgelegt. Berechnungszeitraum ist der Ablesezeitraum der LSW. Zwischenzeitlich sind Abschlagszahlungen zu entrichten, deren Höhe und Fälligkeit im zugehörigen Bescheid angegeben sind. Eine Ermäßigung der Abwassergebühren für bezogene Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt sind, ist möglich.